Wenigstens auf die Damen und Herren beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist noch verlass:
Die Verfassungsklage des Anwalts Starostik, der im Namen von über 34000 Beschwerdeführern eine Klage anstrebte, hat heute einen Erfolg erzielt:
Daten aus der Vorratsdatenspeicherung dürfen bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nur für schwere Straftaten abgefragt werden.
Zudem fordert der Arbeitskreis sowie die Piratenpartei den Rücktritt von Justizministerin Zypries.
Zitat:
“Seit mehr als einem Jahr haben wir bereits gegen dieses von Anfang an offensichtlich verfassungswidrige Vorhaben von CDU, CSU und SPD gekämpft, das Bundesjustizministerin Zypries gegen den Willen der Bevölkerung durch die Hintertür über eine EU-Richtlinie durchsetzen wollte. Es war von vorneherein absehbar, dass dieses Vorhaben wie so viele andere Überwachungsgesetze der Bundesregierung gegen die ständige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes verstößt, da es absolut unverhältnismäßig in die Privatsphäre von Millionen von Bürgern eingreift, nur um die Verbrechensbekämpfung um wenige Promille hinter dem Komma zu verbessern! Es ist daher an der Zeit, dass Frau Zypries den Ministerstuhl umgehend freimacht für andere, die sich bei der Gesetzgebung tatsächlich an den freiheitlichen Werten unserer Gesellschaft orientieren und nicht am gerade noch vom Grundgesetz erlaubten”
Als einer der über 34000 Personen, die durch Anwalt Starostik vertreten wurde, freue ich mich natürlich über die Entscheidung und bin insgesamt über die Urteilskraft des Bundesverfassungsgerichts beeindruckt, da es jetzt schon mehrfach bewiesen hat, dass es noch in der Lage ist, die Verfassung zu wahren und sich nicht von der momentanen Politik blenden lässt.
Insgesamt ist es aber traurig, dass unsere Politiker nicht in der Lage sind, die Verfassungswidrigkeit ihrer Gesetze selbst zu erkennen.
Geschrieben am 20.03.2008 von Fernando in
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